Infos - Stand 07.05.2020

Liebe Eltern,

ab 07.05.2020 beginnt der Präsenzunterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Für die 4. Klassen beginnt der Präsenzunterricht am 11.05.2020 in kleineren Gruppen und an verschiedenen Tagen. Diese werden Ihnen von den Klassenlehrern mitgeteilt. An den anderen Tagen erhalten die Schüler Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden müssen.

Alle anderen Klassen sollen nacheinander bis zum 02.06.2020 hinzukommen. Über den genauen Ablauf werden Sie informiert.

Aufgrund der gestaffelten Wiedereröffnung der Schule möchte ich Sie auf folgende Regeln beim Betreten des Schulgeländes hinweisen: ·        

- Verabschieden Sie Ihr Kind vor dem Schulgebäude.        

- Das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes im Schulgebäude ist verpflichtend.  

Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben, besteht keine Verpflichtung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Zur Risikogruppe gehören Personen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, chronische Erkrankungen der Lunge, chronische Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem.

Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.  

Am Präsenzunterricht dürfen nur absolut gesunde Schüler teilnehmen.

Ein Betretungsverbot gilt für Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Atemnot) sowie Personen in deren Haushalt SARS-CoV-2- Infektionen aufgetreten sind.

Vor Betreten der Einrichtung müssen wir bei jedem Schüler und jeder Schülerin mittels Infrarotthermometer Fieber messen, diese soll 37,3 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle, dass Fieber festgestellt werden würde, wird die betroffene Person nach Hause geschickt und soll dann den Hausarzt kontaktieren.  

Nach Beendigung des Präsenzunterrichtes verlassen die, die sich nicht in der Notbetreuung befinden, unverzüglich das Schulhaus.

Für den Schulweg sind die Sorgeberechtigten zuständig.