Mitteilung - neue Zuständigkeit bei Hortgebühren

Liebe Eltern,

bei der Stadtverwaltung Altenburg gelten ab dem 1. Januar 2022 neue Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Hortgebühren.

Der Fachdienst Kommunale Abgaben übernimmt die Bearbeitung der Hortgebühren vom Fachdienst Soziales und Schulen. Somit sind Anträge, Hortabmeldungen oder Änderungsmitteilungen für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen an staatlichen Schulen in der Stadt Altenburg an den Fachdienst Kommunale Abgaben zu richten.

Entsprechende Formulare sind ab dem 1. Januar 2022 in geändeter Form im Internet auf der Homepage der Stadt Altenburg zu finden.

Die für die Hortgebührenbearbeitung zuständigen Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kommunale Abgaben sind zu sen Sprechzeiten im Altenburger Rathaus (Markt 1), Zimmer 2.13, unter den Telefonnummern 03447 594 251 beziehungsweise 03447 594 250 oder per Mail unter hortgebuehren@stadt-altenburg.de zu erreichen.

Das Sekretariat