Informationen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen (eingestellt am 01.09.2021)

Sehr geehrte Eltern,

das Schuljahr 2021/22 startet mit einem 14-tägigen Sicherheitspuffer.

Während der Zeit des Sicherheitspuffers gilt:

- Es finden verpflichtende Tests zweimal wöchentlich. (montags und donnerstags)

Die Testpflicht entfällt für geimpfte und genesene Personen sowie bei Testnachweis über ein Testzentrum oder einen Arzt. Eine jeweilige Nachweisvorlage ist am ersten Schultag erforderlich.

Bitte signalisieren Sie der Klassenlehrerin bis zum Beginn des ersten Schultages, wenn Ihr Kind nicht getestet werden soll. Eine Betreuung Ihres Kindes in gesonderten Lerngruppen ist aus personellen Gründen nicht zu organisieren. Ihr Kind erhält Präsenzunterricht in der Klasse mit Schutzausrüstung (MNB).
-  Im gesamten Schulgebäude muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden. Die Pflicht zum Tragen entfällt im Sport- und Schwimmunterricht sowie während des Unterrichts am Sitzplatz für getestete oder genesene Kinder.

- Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona -Virus SARS CoV-2 können sich in den ersten zwei Wochen vom Präsenzunterricht befreien lassen. Es sind eine schriftliche Antragstellung und ein ärztliches Attest erforderlich. Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann ebenso für Kinder gelten, die in einem Haushalt mit einem Angehörigen leben, der Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf aufweist. (Antrag und ärztliches Attest)

- Der Zugang ins Schulhaus ist für einrichtungsfremde Personen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und eines 3G- Nachweises möglich. Es sind eine vorherige Terminvereinbarung und zur Kontaktnachverfolgung die Hinterlegung der Kontaktdaten im Sekretariat erforderlich.

Die Schulleitung