Sehr geehrte Eltern,
Mit der neuen Allgemeinverfügung vom 28.12.2021 kann je nach Infektionsgeschehen an der Schule eingeschränkter Präsenzbetrieb erfolgen durch:
- Unterricht in festen Lerngruppen
für die ganze Schule oder einzelne Klassenstufen, an der gesamten Förderschule und allgemein bildenden Schulen bis Klassenstufe 6, - Wechselunterricht ab Klassenstufe 7 für die weiterführenden Schulen oder deren einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen, dies gilt nicht für Förderschulen
- Distanzunterricht für einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen oder die gesamte Schule, in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt.
(Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 6 wird eingerichtet.)
Sollten Maßnahmen im eingeschränkten Präsenzbetrieb erforderlich sein, haben Unterricht in festen Lerngruppen bzw. Wechselunterricht Vorrang. Sind diese beiden Maßnahmen aufgrund der Corona-Infektionslage in der betreffenden Schule nicht ausreichend, kann das zuständige Staatliche Schulamt über Distanzunterricht für die ganze Schule entscheiden.
Auf Grund der Allgemeinverfügung vom 28.12.2021 bitten wir Sie sich regelmäßig auf unsere Homepage zu informieren, welche Maßnahmen für unsere Schule zutreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung